Ehrenamt

Geltungsbereich
AFbJ-Wohnhaus

Prozessverantwortung/Vertretung
Ehrenamtsbeauftragte/Wohnhausleitung

Prozessziel

    ⇒  Gewinnung von Ehrenamtlern
    ⇒  Ehrenamtlern Sicherheit geben
    ⇒  hohe Zufriedenheit aus der ehrenamtlichen Tätigkeit gewinnen
    ⇒  regelmäßige Unterstützung bei der ehrenamtlichen Mitarbeit erhalten
    ⇒  ehrenamtliche Arbeit anerkennen und Wertschätzen
    ⇒  einen guten Informationsfluss zwischen ehreamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern erhalten

 

Maßnahmen zur Zielerreichung

  • Ehrenamtlerordner im Mitarbeiterbüro (enthält Steckbriefe zu den Bewohnern)
  • Begleitung des Ehrenamtes in der Anfangsphase durch die Mitarbeiter des Hauses und bei Bedarf

 

Schnittstellen/Wechselwirkung

  • Verwaltung und Jugendheim der AFbJ

 

Mitgeltende Unterlagen

  • Protokoll - Einarbeitung neuer Ehrenamtler
  • Steckbriefe der Bewohner
  • Checkliste Ausflug
         • jeweils im Ehrenamtlerordner

 

Ablauf
Das Ehrenamt ist ein wichtiger Bestandteil des AFbJ-Wohnhauses. Es ist durch Mithilfe und Unterstützung von Ehrenamtlichen möglich, unseren Bewohnern, über das übliche Maß hinaus, Aufmerksamkeit zu schenken. Jeder kann auf vielfältige Weise in unserem Wohnhaus mitwirken.  Aktuell bieten zwei Ehrernamtler zwei Mal im Monat eine Lese AG an. Es besteht aber auch Interesse an hauswirtschaftlichen und sportlichen Angeboten sowie auch einfach mal „was trinken gehen“.  
Es gibt darüber hinaus viele weitere Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen, Grenzen sind dabei kaum gesetzt z.B.:

  • Mitgestaltung von kulturellen Veranstaltungen, Ausflügen und Festen
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Rollstuhlbegleitung
  • Erledigung von Einkäufen
  • Gestaltung und Mitwirkung bei Filmnachmittagen
  • Spielen von Gesellschaftsspielen, vorlesen, singen oder musizieren (für und vor mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern)
  • Fahrtdienste jeglicher Art
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Übernahme von Näharbeiten  
  • Gartenarbeit
  • Gestaltung / Dekoration von Räumen
  • Übernahme eines Männerstammtisches
  • Tierbesuche
  • und vieles mehr

Die Ehrenamtlichen arbeiten zusammen mit unseren hauptamtlichen Mitarbeitern. Wann immer wir große Ausflüge haben, freuen wir uns über ehrenamtliche Unterstützung. Jeder kann selber bestimmen, wie viel Zeit er bei uns verbringt. Es ist natürlich auch jederzeit möglich sich mehr oder weniger zu engagieren.

 

Mögliche Fragen:

  1. Wie groß ist der Zeitaufwand für eine ehrenamtliche Tätigkeit?
    Die Ehrenamtlichen entscheiden selbst, wie viel Zeit sie für die ehrenamtliche Arbeit aufbringen. EinAbsprache mit der Wohnhausleitung dient dem reibungslosen Ablauf der Einrichtung.
  2. Wie kann ich die ehrenamtliche Tätigkeit beenden?
    Auch wenn uns die Arbeit von Ehrenamtlichen sehr am Herzen liegt, können Ehrenamtliche zu jeder Zeit ihre ehrenamtliche Tätigkeit beenden. Eine Information an die Wohnhausleitung genügt.
  3. Erhalte ich eine Bescheinigung über meine ehrenamtliche Tätigkeit?
    Eine Bescheinigung über ehrenamtliche Tätigkeit kann jederzeit auf Wunsch ausgestellt werden. Des Weiteren können wir gemeinsam den Antrag auf eine Ehrenamtskarte stellen, wenn die Ehrenamtlichen die Voraussetzungen erfüllen, siehe: Ehrensache NRW
  4. Werde ich in die ehrenamtliche Tätigkeit eingearbeitet?
    Wichtig ist uns, dass unsere Ehrenamtlichen eine gute Einführungin ihre Arbeiten erhalten. Eine ausführliche Einführung wird von der Wohnhausleitung, oder deren Stellvertretern vorgenommen. Sie geben alle nötigen Informationen und beantworten die Fragen.
  5. Kann ich an Inhouse-Fortbildungen teilnehmen?
    Die Teilnahme an Hausschulungen wird begrüßt. Darüber hinaus finden unregelmäßig, in Zusammenarbeit mit dem Jugendheim, Veranstaltungen für Ehrenamtliche statt - anfallende Kosten übernimmt die AFbJ.
  6. Bin ich haftpflichtversichert und unfallversichert?
    Die Ehrenamtlichen sind über die AFbJ haftpflichtversichert. Für den Fahrtweg zur AFbJ und während der Ausübung der Tätigkeit sin die Ehrenamtlichen unfallversichert. Bei Unfällen ist stets die Polizei zu rufen.
  7. Muss ich Schweigepflicht bewahren?
    Weil persönliche Daten und die Intimsphäre geschützt werden müssen, gibt es für die Ehrenamtlichen die Schweigepflicht für vertrauliche Angelegenheiten.
  8. Kann ich an Veranstaltungen, Festen und Ausflügen teilnehmen?
    Die Teilnahme von Ehrenamtlichen an Veranstaltungen wird begrüßt.
  9. Werden Treffen der Ehrenamtler untereinander durchgeführt?
    Die Wohnhausleitung hält regelmäßig Kontakt mit den Ehrenamtlichen und organisiert wenigstens einmal im Jahr ein gemeinsames Essen. Des Weiteren findet einmal im Jahr eine Ehrifete für alle AFbJler statt.
  10. Kann ich etwas ausprobieren oder zu etwas anderem wechseln?
    Es ist jederzeit möglich einfach mal bei uns zu hospitieren, danach hat man sicher eine Idee woran man Spaß hätte. Am Besten schaut man gleich rein, wenn die anderen Ehrenamtlichen vor Ort sind, die können einem sicher weiter helfen.
  11. Wie ist die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern geregelt?
    Eine gute Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern ist zwingend notwendig, um den Betreuungsprozess der Bewohner zu sichern. Ehrenamtliche arbeiten neben unseren hauptamtlichen Mitarbeitern. Wann immer es möglich ist, z.B. nach oder während Ausflügen, findet Austausch zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen statt. Die Ehrenamtlichen haben im Mitarbeiterbüro ein eigenes Fach, in welches neuste Informationen gelegt werden.
Ihr Ansprechpartner:

Das AFbJ-Wohnhaus

02161 - 54 989 00