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Geltungsbereich
AFbJ-
Prozessverantwortung/Vertretung
Ehrenamtsbeauftragter/Wohnhausleitung
Prozessziel
Gewinnung von Ehrenamtlern
Ehrenamtlern Sicherheit geben
hohe Zufriedenheit aus der ehrenamtlichen Tätigkeit gewinnen
regelmäßige Unterstützung bei der ehrenamtlichen Mitarbeit erhalten
ehrenamtliche Arbeit anerkennen und Wert schätzen
einen guten Informationsfluss zwischen ehrenamtlichen
und hauptamtlichen Mitarbeitern erhalten
Maßnahmen zur Zielerreichung
Ehrenamtlerordner im Mitarbeiterbüro (enthält Steckbriefe zu den Bewohnern)
Begleitung des Ehrenamtes in der Anfangsphase durch die Mitarbeiter des Hauses und bei Bedarf
Schnittstellen/Wechselwirkung
Verwaltung und Jugendheim der AFbJ
Mitgeltende Unterlagen
Protokoll -
Steckbriefe der Bewohner
Checkliste Ausflug
o Beides im Ehrenamtlerordner
Ablauf
Das Ehrenamt ist ein wichtiger Bestandteil des AFbJ-
Es gibt darüber hinaus viele weitere Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen, Grenzen sind dabei kaum gesetzt z.B.:
•Mitgestaltung von kulturellen Veranstaltungen, Ausflügen und Festen
•Begleitung bei Spaziergängen
•Rollstuhlbegleitung
•Erledigung von Einkäufen
•Gestaltung und Mitwirkung bei Filmnachmittagen
•Spielen von Gesellschaftsspielen, vorlesen, singen oder musizieren (für und vor mehreren)
Bewohnerinnen und Bewohnern)
•Fahrtdienste jeglicher Art
•Handwerkliche Tätigkeiten
•Übernahme von Näharbeiten
•Gartenarbeit
•Gestaltung / Dekoration von Räumen
•Übernahme eines Männerstammtisches
•Tierbesuche
•und vieles mehr
Die Ehrenamtlichen arbeiten zusammen mit unseren hauptamtlichen Mitarbeitern. Wann immer wir große Ausflüge haben, freuen wir uns über ehrenamtliche Unterstützung. Jeder kann selber bestimmen, wie viel Zeit er bei uns verbringt. Es ist natürlich auch jederzeit möglich sich mehr oder weniger zu engagieren.
Mögliche Fragen:
1. Wie groß ist der Zeitaufwand für eine ehrenamtliche Tätigkeit?
Der Ehrenamtliche entscheidet selbst, wie viel Zeit er für die ehrenamtliche Arbeit aufbringt. Eine
Absprache mit der Wohnhausleitung dient dem reibungslosen Ablauf in der Einrichtung.
2. Wie kann ich die ehrenamtliche Tätigkeit beenden?
Auch wenn uns die Arbeit von Ehrenamtlichen sehr am Herzen liegt, können Ehrenamtler zu
jeder Zeit ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten beenden. Eine Information an die Wohnhausleitung genügt.
3. Erhalte ich eine Bescheinigung über meine ehrenamtliche Tätigkeit?
Eine Bescheinigung über ehrenamtlichen Tätigkeit kann jederzeit auf Wunsch ausgestellt werden. Des Weiteren können wir gemeinsam den Antrag auf eine Ehrenamtskarte stellen, wenn der Ehrenamtler die Voraussetzungen erfüllt, siehe http://www.ehrensache.nrw.de/.
4. Werde ich in die ehrenamtliche Tätigkeit eingearbeitet?
Wichtig ist uns, dass unsere Ehrenamtlichen eine gute Einführung in ihre Arbeiten erhalten. Eine
ausführliche Einführung wird von der Wohnhausleitung, oder deren Stellvertretern vorgenommen. Sie geben alle nötigen Informationen und beantwortet die Fragen. Hierzu wird noch eine Checkliste erarbeitet.
5. Kann ich an Inhouse-
Die Teilnahme an Hausschulungen wird begrüßt. Darüber hinaus finden unregelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Jugendheim Veranstaltungen für Ehrenamtliche statt – anfallende Kosten übernimmt die AFbJ e.V..
6. Bin ich haftpflichtversichert und unfallversichert?
Die Ehrenamtlichen sind über die AFbJ e.V. haftpflichtversichert. Für den Fahrtweg zur AFbJ und während der Ausübung der Tätigkeit sind die Ehrenamtler unfallversichert. Bei Unfällen ist stets die Polizei zu rufen.
7. Muss ich Schweigepflicht bewahren?
Weil persönliche Daten und die Intimsphäre geschützt werden müssen, gibt es für Ehrenamtler die Schweigepflicht für vertrauliche Angelegenheiten.
8. Kann ich an Veranstaltungen, Festen und Ausflüge teilnehmen?
Die Teilnahme von Ehrenamtlichen an Veranstaltungen wird begrüßt.
9. Werden Treffen der Ehrenamtlichen untereinander durchgeführt?
Die Wohnhausleitung hält regelmäßigen Kontakt mit den Ehrenamtlichen und organisiert wenigstens einmal jährlich ein gemeinsames Essen. Des Weiteren findet einmal im Jahr eine Ehrifete für alle AFbJler statt.
10. Kann ich etwas ausprobieren oder zu etwas anderem wechseln?
Es ist jederzeit möglich einfach mal bei uns zu hospitieren, danach hat man sicher eine Idee woran man Spaß hätte. Am Besten schaut man gleich rein, wenn die anderen Ehrenamtler vor Ort sind, die können einem sicher weiter helfen.
11. Wie ist die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen geregelt?
Eine gute Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern ist zwingend notwendig, um den Betreuungsprozess der Bewohner zu sichern. Ehrenamtliche arbeiten neben unseren hauptamtlichen Mitarbeiter. Wann immer es möglich ist, z.B. nach oder während Ausflügen, findet Austausch zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen statt. Die Ehrenamtler haben im Mitarbeiterbüro ein eigens Fach, in welches neueste Informationen gelegt werden.
Ihr Ansprechpartner: